Läuft lokal auf deinem Gerät ...
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Deine Dateien haben dein Gerät nie verlassen
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Wer Netto, Mehrwertsteuer und Brutto durchrechnet, tippt oft reale Umsatz- oder Rechnungsbeträge ein - Zahlen, die kein Fremder sehen soll. Die Frage ist dann nicht, ob der Rechner richtig rechnet, sondern wohin der eingegebene Betrag dabei geht.
Antwort: nirgendwohin. Der Mehrwertsteuer-Rechner schickt keine Eingabe an einen Server, weil die Rechnung direkt im selben Browser-Tab abläuft, in dem du sie eintippst.
Unten steht, mit welcher Technik das umgesetzt ist, wie du es selbst in unter einer Minute nachprüfst und wie sich das rechtlich einordnet.
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Damit "ohne Upload" hier nicht nur eine Behauptung bleibt, hier der Ablauf im Detail - nachvollziehbar und überprüfbar.
Der Mehrwertsteuer-Rechner ist reine, synchrone JavaScript-Mathematik: Die Funktion vatSplit() in src/lib/calc/vat.ts nimmt Betrag, Steuersatz und Richtung entgegen und ermittelt Netto, Steuerbetrag und Brutto direkt im selben Tab, in dem du tippst.
Es gibt dabei keinen Web Worker und keine WebAssembly-Komponente - das Ergebnis entsteht bei jedem Tastendruck neu, im selben JavaScript-Ausführungsstrang, der auch die restliche Seite darstellt. Sogar die zuerst sichtbare Beispielrechnung ist schon beim Bauen der Seite mit exakt derselben Funktion entstanden, nicht erst nachträglich im Browser.
Weil kein Worker und keine Bibliothek nachgeladen werden, gibt es keinen Zeitpunkt, an dem dein Betrag in Richtung Netzwerk unterwegs sein könnte. Der Programmbereich, der deine Eingaben verarbeitet, wird bei jeder Änderung automatisch darauf geprüft, dass er überhaupt keine Netzwerkbefehle enthält - kein Abruf, kein Hintergrundsignal, keine Verbindung.
Funktioniert offline Der Rechner funktioniert nachweislich schon beim allerersten Besuch offline: einmal laden, danach Flugmodus einschalten und einen Betrag ändern - das Ergebnis aktualisiert sich sofort, ganz ohne vorherige Online-Nutzung. Kein Anbieter, der auf einem Server rechnet, kann diesen Nachweis führen.
Rechtlicher Hintergrund, keine Rechtsberatung, nur Einordnung: Nach Art. 28 DSGVO braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, sobald personenbezogene oder geschäftliche Daten an einen Dritten zur Verarbeitung übergeben werden - etwa wenn ein Rechenwerkzeug deine Beträge an einen Server sendet, damit dieser dort rechnet oder das Ergebnis speichert. Beim Mehrwertsteuer-Rechner findet diese Übergabe schlicht nicht statt: Betrag, Steuersatz und Ergebnis bleiben im Browser, gottrix bekommt sie nie zu Gesicht und kann sie folglich auch nicht speichern oder auswerten.
Das ändert nichts an anderen Pflichten, etwa für die wenigen Server-Anfragen, die tatsächlich stattfinden - Seitenaufruf und consent-gated Analytics; dazu gilt die eigene Datenschutzerklärung. Andere Rechner in diesem Marktsegment verarbeiten Eingaben häufig serverseitig, etwa um Ergebnisse zu speichern oder ein Formular mit Kontaktdaten zu verknüpfen - ein technisch anderes, oft ebenfalls rechtskonformes Modell, das aber eine Datenübergabe an Dritte voraussetzt und damit einen Auftragsverarbeitungsvertrag nötig macht.
Details in der Datenschutzerklärung
Viele Online-Rechner senden eingetippte Beträge an einen Server, weil das Ergebnis dort berechnet, protokolliert oder mit einem Nutzerkonto verknüpft wird. Das ist nicht unseriös, setzt aber voraus, dass du der Zusage vertraust, dass diese Beträge nicht dauerhaft gespeichert oder weiterverwendet werden.
Beim Mehrwertsteuer-Rechner entfällt diese Zusage, weil sie sich nicht stellt: Ohne Übertragung gibt es keine Speicherfrist, keinen Serverstandort und keinen Zugriffsschutz zu bewerten - nicht weil die Frage gut beantwortet wäre, sondern weil sie gegenstandslos ist.
In den Mehrwertsteuer-Rechner tippt man selten Übungszahlen ein, sondern reale Rechnungsbeträge, Umsätze oder Wareneinkaufspreise - Zahlen, aus denen sich Umsatzgröße und Geschäftsvolumen eines Unternehmens ablesen lassen. Genau solche Beträge listet die interne Sensibilitäts-Einschätzung von gottrix als besonders schützenswert: Sie verraten mehr über ein Geschäft, als es auf den ersten Blick scheint, und bleiben deshalb dort, wo sie eingegeben wurden - auf dem eigenen Gerät.
Ja, ohne Fachkenntnis. Öffne mit F12 den Bereich "Netzwerk", tippe einen Betrag ein und schau, ob ein neuer Eintrag erscheint. Der stärkere Test: Internet trennen und trotzdem weiterrechnen.
Ja, und zwar schon beim ersten Aufruf. Nach dem Laden reicht Flugmodus: Betrag oder Steuersatz ändern funktioniert unverändert, weil die Rechnung ohne Serverkontakt im selben Tab abläuft.
Für die Inhalte deiner Eingaben entsteht kein Verarbeitungsvorgang, den ein Auftragsverarbeitungsvertrag abdecken müsste, weil sie den Browser nicht verlassen. Für die Website-Ebene gilt die eigene Datenschutzerklärung. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Nein. Es gibt kein Nutzerkonto und keinen Server-Speicher für Eingaben - jede Berechnung existiert nur, solange die Seite im Browser offen ist. Gemessen wird ausschließlich, dass das Werkzeug benutzt wurde, ohne Beträge oder sonstige Eingabewerte.
Alle Optionen, Formatdetails und Grenzen des Werkzeugs:
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