Berechne lokal die Einkommensteuer für 2024 bis 2026 nach dem Grundtarif (§32a EStG) inkl. Splitting und Solidaritätszuschlag - ohne Upload, im Browser.
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Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, modellgestützte Schätzung und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr im Haftungsausschluss
Ergebnis
8.835,00 €
Einkommensteuer
0,00 €
Solidaritätszuschlag
8.835,00 €
Gesamtbelastung
19,6 %
Durchschnittssteuersatz
Kein Upload100% lokal
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Die Einkommensteuer in Deutschland richtet sich nach dem Tarif des Paragraf 32a EStG. Er ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, danach steigt der Steuersatz vom Eingangssatz 14 Prozent in zwei Progressionszonen bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent, und ab 277.826 Euro gilt der Höchstsatz von 45 Prozent. Der Grundfreibetrag und die Zonengrenzen ändern sich jedes Jahr durch den Ausgleich der kalten Progression - dieser Rechner bildet die Jahre 2024, 2025 und 2026 mit ihren jeweils eigenen Werten ab, wähle also zuerst dein Veranlagungsjahr. Wichtig: Der Tarif bestimmt den Durchschnittssteuersatz auf das gesamte Einkommen - nicht jeder Euro wird mit dem Spitzensatz besteuert. Ehepaare können sich zusammen veranlagen lassen; dann gilt das Splitting-Verfahren.
Die Berechnung läuft komplett lokal in deinem Browser, in reinem JavaScript - es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Tarif des gewählten Jahres angewendet; bei der Zusammenveranlagung wird der Tarif auf das halbe Einkommen berechnet und das Ergebnis verdoppelt (Splitting), was Paaren mit ungleichen Einkommen hilft. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent der Einkommensteuer, aber erst oberhalb der jahresabhängigen Freigrenze und in der Milderungszone gleitend mit höchstens 11,9 Prozent des übersteigenden Betrags. Angezeigt werden Steuer, Soli, Gesamtbelastung und Durchschnittssteuersatz - sofort bei jeder Eingabe.
Ehrlich zur Einordnung: Das ist eine modellhafte Schätzung des Tarifs auf ein bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen, keine Steuerberatung. Der Rechner ermittelt NICHT das zu versteuernde Einkommen selbst - Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge für Kinder und der Progressionsvorbehalt (etwa bei Lohnersatzleistungen) sind nicht enthalten und müssen vorher abgezogen sein. Es ist auch kein Brutto-Netto- oder Lohnsteuer-Rechner für den Monatslohn. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. Abgedeckt sind die Veranlagungsjahre 2024 bis 2026; der Rechner gilt nur für Deutschland. Verbindlich ist der Bescheid des Finanzamts.
Technische Daten
Technische Daten
Eingabeformate
Formulareingaben (keine Datei)
Verarbeitung
Lokal im Browser (JavaScript)
Datei-Upload
Keiner
In 3 Schritten
Das Veranlagungsjahr wählen (2024 bis 2026).
Das zu versteuernde Einkommen in Euro eingeben.
Einzel- oder Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
Einkommensteuer, Soli, Gesamtbelastung und Durchschnittssteuersatz ablesen.
Grenzen:Modellhafte Schätzung des Tarifs Paragraf 32a EStG für die Veranlagungsjahre 2024 bis 2026 auf ein GEGEBENES zu versteuerndes Einkommen (inkl. Splitting + Solidaritätszuschlag des gewählten Jahres). Nicht abgebildet: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorge, Freibeträge), Progressionsvorbehalt, Kirchensteuer, Lohnsteuer/Brutto-Netto. Jahre vor 2024 werden nicht angeboten. Nur Deutschland. Keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Werden meine Eingaben hochgeladen?
Nein. Die Berechnung läuft komplett lokal im Browser (reines JavaScript); nichts wird gesendet oder gespeichert.
Welche Veranlagungsjahre werden unterstützt?
2024, 2025 und 2026, jeweils mit den eigenen Grundfreibeträgen, Tarifzonen und Solidaritätszuschlag-Freigrenzen dieses Jahres. Der häufigste Anwendungsfall - die Steuererklärung fürs Vorjahr - ist damit abgedeckt.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Es ist das Einkommen nach allen Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge). Dieser Rechner setzt es als gegeben voraus und wendet nur den Tarif darauf an - er ermittelt es nicht selbst.
Was bedeutet das Splitting-Verfahren?
Bei der Zusammenveranlagung wird der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Paare mit ungleichen Einkommen zahlen dadurch meist weniger als bei Einzelveranlagung.
Zahle ich überhaupt noch Solidaritätszuschlag?
Nur bei höheren Einkommen: Unterhalb der Freigrenze des gewählten Jahres fällt kein Soli an, darüber steigt er gleitend bis zu den vollen 5,5 Prozent.
Ist das ein Brutto-Netto- oder Lohnsteuer-Rechner?
Nein. Er berechnet die Jahres-Einkommensteuer nach dem Tarif auf das zu versteuernde Einkommen, nicht die monatliche Lohnsteuer oder das Nettogehalt (dafür fehlen Sozialabgaben und Steuerklasse).
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