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Die Schenkungssteuer in Deutschland folgt demselben Gesetz und demselben Tarif wie die Erbschaftssteuer (ErbStG). Auch die persönlichen Freibeträge sind gleich: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 für Kinder, 200.000 für Enkel und 20.000 für entfernte oder nicht verwandte Beschenkte. Ein wichtiger Unterschied: Bei einer Schenkung fallen Eltern und Großeltern in die Steuerklasse II mit nur 20.000 Euro Freibetrag, während sie beim Erben in die günstigere Klasse I gehören. Besteuert wird nur der Wert oberhalb des Freibetrags.
Die Berechnung läuft komplett lokal in deinem Browser, in reinem JavaScript - es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert. Vom Wert der Schenkung wird der Freibetrag abgezogen; auf den steuerpflichtigen Rest wird der Tarifsatz der passenden Stufe angewendet, der für den gesamten Betrag gilt. Oberhalb einer Wertgrenze mildert der Härteausgleich nach Paragraf 19 Absatz 3 den Sprung ab. Das Besondere an der Schenkung: Der Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung - wer frühzeitig und in Abständen schenkt, kann ihn mehrfach nutzen.
Ehrlich zur Einordnung: Das ist eine modellhafte Schätzung des Standardfalls einer einzelnen Schenkung, keine Steuerberatung. Der Rechner berücksichtigt eine Schenkung mit dem zugehörigen Freibetrag und Tarif samt Härteausgleich. Nicht abgebildet sind die Zusammenrechnung mehrerer Schenkungen innerhalb von zehn Jahren, Vergünstigungen für Betriebsvermögen oder weitere Sonderfälle. Der Rechner gilt nur für Deutschland. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an eine Steuerberatung oder das Finanzamt.
Technische Daten
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Keiner
In 3 Schritten
Den Wert der Schenkung in Euro eingeben.
Das Verwandtschaftsverhältnis zur schenkenden Person wählen.
Steuer, Steuersatz, Freibetrag und den Betrag nach Steuer ablesen.
Grenzen:Modellhafte Schätzung einer einzelnen Schenkung nach ErbStG (Freibetrag + Tarif Paragraf 19 inkl. Härteausgleich; Eltern/Großeltern in Klasse II). Nicht abgebildet: Zusammenrechnung mehrerer Schenkungen in zehn Jahren, Betriebsvermögen, weitere Sonderfälle. Der Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Gilt nur für Deutschland. Keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Werden meine Eingaben hochgeladen?
Nein. Die Berechnung läuft komplett lokal im Browser (reines JavaScript); nichts wird gesendet oder gespeichert.
Was ist der Unterschied zur Erbschaftssteuer?
Tarif und Freibeträge sind gleich, aber bei einer Schenkung fallen Eltern und Großeltern in Steuerklasse II (20.000 Euro statt 100.000). Außerdem steht der Freibetrag alle zehn Jahre erneut zur Verfügung.
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre erneut. Mehrere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden allerdings zusammengerechnet - das bildet dieser Rechner für eine einzelne Schenkung nicht ab.
Sind Sonderfälle wie Betriebsvermögen berücksichtigt?
Nein. Der Rechner bildet den Standardfall einer einzelnen Schenkung ab; Vergünstigungen für Betriebsvermögen und weitere Sonderregeln sind nicht enthalten.
Gilt der Rechner auch außerhalb Deutschlands?
Nein. Er rechnet nach dem deutschen ErbStG. Andere Länder haben eigene Freibeträge und Steuersätze.
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