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Erbschaftssteuer

Berechne lokal die Erbschaftssteuer in Deutschland nach Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz - ohne Upload, direkt im Browser.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, modellgestützte Schätzung und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr im Haftungsausschluss
Wert des Erbes
Verwandtschaftsverhältnis
  • Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in
  • Kind oder Stiefkind
  • Enkelkind
  • Elternteil oder Großeltern
  • Geschwister, Nichte oder Neffe
  • Andere oder nicht verwandt

Ergebnis

22.000,00 €
Steuerbetrag
11 %
Steuersatz
400.000,00 €
Freibetrag
578.000,00 €
Nach Steuer
Kein Upload100% lokal
Inhalte bleiben bei dirkein Zugriff durch Dritte
Server in DeutschlandDSGVO by Design
Extern geprüftTLS A+ · Header A+
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Nein. Die Umwandlung läuft komplett in Deinem Browser - Deine Datei verlässt Dein Gerät nie. So ist das nachprüfbar

Die Erbschaftssteuer in Deutschland richtet sich nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wie viel Steuer anfällt, hängt von drei Dingen ab: dem Wert des Erbes, deinem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person und dem daraus folgenden persönlichen Freibetrag. Ehepartner haben 500.000 Euro frei, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern und Großeltern 100.000 Euro, weiter entfernte oder nicht verwandte Erben nur 20.000 Euro. Besteuert wird ausschließlich der Teil oberhalb des Freibetrags, und der Steuersatz steigt mit der Steuerklasse und der Höhe des Erwerbs.

Die Berechnung läuft komplett lokal in deinem Browser, in reinem JavaScript - es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert. Vom Wert des Erbes wird der persönliche Freibetrag abgezogen; der Rest ist der steuerpflichtige Erwerb. Darauf wird der Steuersatz der passenden Stufe angewendet - im deutschen Tarif gilt der Satz für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht stufenweise. Direkt oberhalb einer Wertgrenze greift der Härteausgleich nach Paragraf 19 Absatz 3, der den Sprung abmildert, sodass ein knappes Überschreiten nicht unverhältnismäßig viel kostet. Änderst du Wert oder Verhältnis, aktualisiert sich alles sofort.

Ehrlich zur Einordnung: Das ist eine modellhafte Schätzung des Standardfalls, keine Steuerberatung. Berücksichtigt sind der persönliche Freibetrag und der Tarif samt Härteausgleich. Nicht abgebildet sind Sonderfälle wie der Versorgungsfreibetrag für Ehepartner und Kinder, die Steuerbefreiung für ein selbst genutztes Familienheim, Vergünstigungen für Betriebsvermögen oder die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von zehn Jahren. Der Rechner gilt nur für Deutschland; andere Länder haben eigene Regeln. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater oder an das Finanzamt.

Technische Daten

Technische Daten
EingabeformateFormulareingaben (keine Datei)
VerarbeitungLokal im Browser (JavaScript)
Datei-UploadKeiner

In 3 Schritten

  1. Den Wert des Erbes in Euro eingeben.
  2. Das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person wählen.
  3. Steuer, Steuersatz, Freibetrag und den Betrag nach Steuer ablesen.

Grenzen: Modellhafte Schätzung des Standardfalls nach ErbStG (persönlicher Freibetrag + Tarif Paragraf 19 inkl. Härteausgleich). Nicht abgebildet: Versorgungsfreibetrag, Familienheim-Befreiung, Betriebsvermögen, Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe in zehn Jahren. Gilt nur für Deutschland. Keine Steuerberatung - verbindlich rechnet das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Werden meine Eingaben hochgeladen?

Nein. Die Berechnung läuft komplett lokal im Browser (reines JavaScript); nichts wird gesendet oder gespeichert.

Wie hoch ist mein Freibetrag?

Er hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 für Kinder, 200.000 für Enkel, 100.000 für Eltern und Großeltern, 20.000 für alle übrigen.

Warum ist die Steuer nicht einfach Wert mal Satz?

Der Freibetrag wird zuerst abgezogen, und direkt oberhalb einer Wertgrenze begrenzt der Härteausgleich (Paragraf 19 Absatz 3) den Steuersprung. Deshalb kann die Steuer niedriger sein als Erwerb mal Tarifsatz.

Sind Steuerbefreiungen wie das Familienheim berücksichtigt?

Nein. Der Rechner bildet den Standardfall ab. Versorgungsfreibetrag, Familienheim-Befreiung und Vergünstigungen für Betriebsvermögen sind nicht enthalten und können die Steuer weiter senken.

Gilt der Rechner auch außerhalb Deutschlands?

Nein. Er rechnet nach dem deutschen ErbStG. Andere Länder haben eigene Freibeträge und Steuersätze.

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