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Gewerbesteuer

Berechne lokal die Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Rechtsform und Hebesatz - mit Freibetrag und Steuermesszahl, ohne Upload.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, modellgestützte Schätzung und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr im Haftungsausschluss
Gewerbeertrag
Rechtsform
  • Einzelunternehmen / Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft (GmbH/AG)
Hebesatz

Ergebnis

7.770,00 €
Gewerbesteuer
1.942,50 €
Steuermessbetrag
9,71 %
Effektiver Satz
Kein Upload100% lokal
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Die Gewerbesteuer zahlt in Deutschland jeder stehende Gewerbebetrieb an seine Gemeinde. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag (der Gewinn nach gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen), der auf volle 100 Euro abgerundet wird. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird davon ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen; Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag. Der Rest wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert - das ergibt den Steuermessbetrag - und dieser mit dem Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz liegt bei mindestens 200 Prozent und schwankt von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.

Die Berechnung läuft komplett lokal in deinem Browser, in reinem JavaScript - es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert. Aus Gewerbeertrag, Rechtsform und Hebesatz ermittelt der Rechner den Steuermessbetrag, die Gewerbesteuer und den effektiven Satz bezogen auf den Gewerbeertrag. Ohne Freibetrag (Kapitalgesellschaft) entspricht der effektive Satz der Steuermesszahl mal Hebesatz, zum Beispiel 3,5 Prozent mal 400 Prozent gleich 14 Prozent; mit Freibetrag (Einzelunternehmen/Personengesellschaft) liegt er darunter, weil der Freibetrag die Bemessungsgrundlage verkleinert. Änderst du eine Eingabe, aktualisiert sich alles sofort. So siehst du direkt, wie stark allein der Hebesatz der Gemeinde die Steuer beeinflusst.

Ehrlich zur Einordnung: Das ist eine modellhafte Schätzung der Bruttogewerbesteuer, keine Steuerberatung. Wichtig für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Die Gewerbesteuer wird nach Paragraf 35 EStG bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent fast vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet - die tatsächliche Mehrbelastung ist dort also gering. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung; die Gewerbesteuer ist eine echte Belastung. Nicht abgebildet sind die Hinzurechnungen und Kürzungen (Paragraf 8/9 GewStG) - der Rechner nimmt den Gewerbeertrag als gegeben - sowie ein Verlustvortrag. Gilt nur für Deutschland. Verbindlich ist der Bescheid.

Technische Daten

Technische Daten
EingabeformateFormulareingaben (keine Datei)
VerarbeitungLokal im Browser (JavaScript)
Datei-UploadKeiner

In 3 Schritten

  1. Den Gewerbeertrag in Euro eingeben.
  2. Rechtsform (mit oder ohne Freibetrag) und den Hebesatz der Gemeinde wählen.
  3. Gewerbesteuer, Steuermessbetrag und effektiven Satz ablesen.

Grenzen: Modellhafte Schätzung der Bruttogewerbesteuer: (Gewerbeertrag auf 100 Euro abgerundet, minus Freibetrag 24.500 bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften) mal 3,5 Prozent mal Hebesatz. Nicht abgebildet: Anrechnung auf die Einkommensteuer (Paragraf 35 EStG, mindert die Belastung natürlicher Personen stark), Hinzurechnungen/Kürzungen, Verlustvortrag. Nur Deutschland. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Werden meine Eingaben hochgeladen?

Nein. Die Berechnung läuft komplett lokal im Browser (reines JavaScript); nichts wird gesendet oder gespeichert.

Habe ich einen Freibetrag?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG haben keinen Freibetrag.

Was ist der Hebesatz?

Ein von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz (mindestens 200 Prozent), mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird. Er schwankt stark - Großstädte liegen oft bei 400 bis 500 Prozent.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Ja, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach Paragraf 35 EStG - bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent fast vollständig. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung.

Was ist der Gewerbeertrag?

Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb nach gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen. Dieser Rechner setzt ihn als gegeben voraus und ermittelt ihn nicht selbst.

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