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Brutto-Netto-Rechner

Berechne lokal dein Nettogehalt aus Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben (KV/RV/AV/PV) - ohne Upload.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, modellgestützte Schätzung und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr im Haftungsausschluss
Bruttogehalt (Monat)
Steuerklasse
  • I (ledig)
  • III (verheiratet, höheres Einkommen)
  • IV (verheiratet, ähnliches Einkommen)
Kirchensteuer
  • Keine Kirchensteuer
  • 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)
  • 9 % (übrige Bundesländer)
Kinderlos, 23 Jahre oder älter
KV-Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil)

Ergebnis

4.000,00 €
Brutto
821,00 €
Lohnsteuer
0,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
372,00 €
Rentenversicherung
52,00 €
Arbeitslosenversicherung
344,00 €
Krankenversicherung
72,00 €
Pflegeversicherung
840,00 €
Sozialabgaben gesamt
2.339,00 €
Netto
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Nein. Die Umwandlung läuft komplett in Deinem Browser - Deine Datei verlässt Dein Gerät nie. So ist das nachprüfbar

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Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland zwei Gruppen von Abzügen ab: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen). Dieser Rechner bildet BEIDE Gruppen vollständig ab - anders als ein reiner Einkommensteuer-Rechner, der nur den Steuertarif kennt.

Die Berechnung läuft komplett lokal in deinem Browser, in reinem JavaScript - nichts wird hochgeladen oder gespeichert. Die Lohnsteuer wird über den Jahrestarif (Paragraf 32a EStG) auf das hochgerechnete Jahresgehalt ermittelt und durch zwölf geteilt; bei Steuerklasse III kommt das Splitting-Verfahren zur Anwendung. Die Sozialabgaben werden mit den aktuellen Arbeitnehmeranteilen berechnet, gedeckelt an der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze - inklusive Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren.

Ehrlich zur Einordnung: Das ist eine modellhafte Schätzung, kein amtlicher Lohnzettel. Die Lohnsteuer nutzt vereinfachend den Jahrestarif statt des offiziellen monatlichen Lohnsteuerverfahrens; Steuerklasse II, V und VI sind nicht abgebildet; die Pflegeversicherung berücksichtigt keine Ermäßigung ab dem zweiten Kind und keine sächsische Sonderregelung. Kinderfreibeträge, Werbungskosten und weitere Vorsorgeaufwendungen sind nicht enthalten.

Technische Daten

Technische Daten
EingabeformateFormulareingaben (keine Datei)
VerarbeitungLokal im Browser (JavaScript)
Datei-UploadKeiner

In 3 Schritten

  1. Bruttogehalt und Steuerklasse eingeben.
  2. Kirchensteuer, Kinderlos-Status und KV-Zusatzbeitrag anpassen.
  3. Nettogehalt und alle Abzüge im Detail ablesen.

Grenzen: Modellhafte Schätzung, kein amtlicher Lohnzettel. Lohnsteuer nutzt den Jahrestarif statt des offiziellen Monatsverfahrens; Steuerklassen II, V und VI fehlen; die Pflegeversicherung berücksichtigt weder die Ermäßigung ab dem zweiten Kind noch die sächsische Sonderregelung. Kinderfreibeträge und Werbungskosten sind nicht enthalten. Sozialabgaben-Sätze für 2026 sind teilweise Schätzwerte - prüfe die aktuellen Werte deiner Krankenkasse.

Häufige Fragen

Verlässt mein Gehalt das Gerät?

Nein, die gesamte Berechnung läuft lokal im Browser - es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

Was unterscheidet diesen Rechner vom Einkommensteuer-Rechner?

Der Einkommensteuer-Rechner kennt nur den Steuertarif auf ein bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen. Dieser Rechner rechnet vom monatlichen Bruttogehalt aus und zieht zusätzlich alle vier Sozialversicherungszweige ab.

Welche Steuerklassen werden unterstützt?

I, III und IV - die drei häufigsten Fälle. II, V und VI sind bewusst nicht abgebildet, da sie zusätzliche Sonderregeln bräuchten (siehe Einschränkungen).

Was ist der Kinderlosenzuschlag?

Ein zusätzlicher, allein vom Arbeitnehmer getragener Aufschlag auf die Pflegeversicherung für kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren.

Warum ist der KV-Zusatzbeitrag editierbar?

Er unterscheidet sich je Krankenkasse - der Rechner liefert einen Durchschnittswert als Vorbelegung, den du an deine eigene Kasse anpassen kannst.

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