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Wer nach einem "Kapitalertragssteuer-Rechner" sucht, meint fast immer dasselbe wie "Abgeltungssteuer-Rechner" - zwei Namen für dieselbe Steuer auf Kapitalerträge.
Der Grund für die Verwirrung: "Kapitalertragssteuer" ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für die Steuer auf Kapitaleinkünfte, während "Abgeltungssteuer" der Fachbegriff aus § 32d EStG ist, seit die Steuer mit der Reform 2009 durch den pauschalen Steuersatz "abgegolten" wird.
gottrix' Abgeltungssteuer-Rechner direkt darunter ist in beiden Fällen dasselbe Werkzeug: Er rechnet Kapitalerträge, Sparerpauschbetrag, Solidaritätszuschlag und optionale Kirchensteuer zur fälligen Steuer zusammen.
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Zwei Begriffe fallen in Suchanfragen ständig zusammen. Sie beschreiben dieselbe Steuer, kommen aber aus unterschiedlichen Kontexten.
| Geschrieben als | Gemeint ist |
|---|---|
| Kapitalertragssteuer | Der umgangssprachliche, im Alltag gebräuchliche Sammelbegriff für die Steuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Kein offizieller Gesetzesbegriff, aber die weitaus häufigere Suchanfrage. |
| Abgeltungssteuer (auch: Abgeltungsteuer) | Der Fachbegriff aus § 32d EStG. "Abgeltung" bedeutet, dass mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent die Steuerschuld auf diese Kapitalerträge vollständig erledigt ("abgegolten") ist - eine zusätzliche Angabe in der Steuererklärung ist normalerweise nicht nötig. |
| Kapitalertragsteuer (ohne Fugen-s) | Die im Gesetzestext tatsächlich verwendete Schreibweise, ohne das zusätzliche "s". In der Suche macht diese Schreibvariante keinen Unterschied - gemeint ist dieselbe Steuer. |
| Quellensteuer auf Kapitalerträge | Eine weitere gebräuchliche Umschreibung, die betont, dass die Steuer direkt an der Quelle - meist von der Bank - einbehalten wird, bevor der Ertrag überhaupt ausgezahlt wird. |
Praktisch heißt das: Es gibt nichts auszuwählen. Ob du "Kapitalertragssteuer", "Abgeltungssteuer" oder "Kapitalertragsteuer" suchst - der Rechner darunter berechnet in allen Fällen dieselbe Steuer nach § 32d EStG.
Ja. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer auf Kapitalerträge nach § 32d EStG; "Abgeltungssteuer" ist nur der offizielle Fachbegriff, "Kapitalertragssteuer" die gebräuchlichere Umschreibung.
Das Gesetz nutzt die grammatisch strengere Form ohne Fugen-s. Umgangssprachlich hat sich das zusätzliche "s" durchgesetzt, wie bei vielen zusammengesetzten deutschen Substantiven - für die Berechnung macht das keinen Unterschied.
Nein, es handelt sich um dieselbe Steuer unter zwei Namen - der Rechner berechnet sie einmalig aus deinen Kapitalerträgen, der gewählten Veranlagung und der Kirchensteuer.
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