Kapitalertragssteuer-Rechner: dasselbe Werkzeug wie der Abgeltungssteuer-Rechner

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Wer nach einem "Kapitalertragssteuer-Rechner" sucht, meint fast immer dasselbe wie "Abgeltungssteuer-Rechner" - zwei Namen für dieselbe Steuer auf Kapitalerträge.

Der Grund für die Verwirrung: "Kapitalertragssteuer" ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für die Steuer auf Kapitaleinkünfte, während "Abgeltungssteuer" der Fachbegriff aus § 32d EStG ist, seit die Steuer mit der Reform 2009 durch den pauschalen Steuersatz "abgegolten" wird.

gottrix' Abgeltungssteuer-Rechner direkt darunter ist in beiden Fällen dasselbe Werkzeug: Er rechnet Kapitalerträge, Sparerpauschbetrag, Solidaritätszuschlag und optionale Kirchensteuer zur fälligen Steuer zusammen.

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Kapitalerträge im Jahr
Veranlagung
  • Einzeln (1.000 € Freibetrag)
  • Zusammen (2.000 € Freibetrag)
Kirchensteuer
  • Keine Kirchensteuer
  • 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)
  • 9 % (übrige Bundesländer)

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Zwei Begriffe fallen in Suchanfragen ständig zusammen. Sie beschreiben dieselbe Steuer, kommen aber aus unterschiedlichen Kontexten.

Schreibweisen und was sie bedeuten
Geschrieben alsGemeint ist
KapitalertragssteuerDer umgangssprachliche, im Alltag gebräuchliche Sammelbegriff für die Steuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Kein offizieller Gesetzesbegriff, aber die weitaus häufigere Suchanfrage.
Abgeltungssteuer (auch: Abgeltungsteuer)Der Fachbegriff aus § 32d EStG. "Abgeltung" bedeutet, dass mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent die Steuerschuld auf diese Kapitalerträge vollständig erledigt ("abgegolten") ist - eine zusätzliche Angabe in der Steuererklärung ist normalerweise nicht nötig.
Kapitalertragsteuer (ohne Fugen-s)Die im Gesetzestext tatsächlich verwendete Schreibweise, ohne das zusätzliche "s". In der Suche macht diese Schreibvariante keinen Unterschied - gemeint ist dieselbe Steuer.
Quellensteuer auf KapitalerträgeEine weitere gebräuchliche Umschreibung, die betont, dass die Steuer direkt an der Quelle - meist von der Bank - einbehalten wird, bevor der Ertrag überhaupt ausgezahlt wird.

Praktisch heißt das: Es gibt nichts auszuwählen. Ob du "Kapitalertragssteuer", "Abgeltungssteuer" oder "Kapitalertragsteuer" suchst - der Rechner darunter berechnet in allen Fällen dieselbe Steuer nach § 32d EStG.

Häufige Fragen

Ist die Kapitalertragssteuer dasselbe wie die Abgeltungssteuer?

Ja. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer auf Kapitalerträge nach § 32d EStG; "Abgeltungssteuer" ist nur der offizielle Fachbegriff, "Kapitalertragssteuer" die gebräuchlichere Umschreibung.

Warum schreibt das Gesetz "Kapitalertragsteuer" ohne "s", aber viele suchen mit "s"?

Das Gesetz nutzt die grammatisch strengere Form ohne Fugen-s. Umgangssprachlich hat sich das zusätzliche "s" durchgesetzt, wie bei vielen zusammengesetzten deutschen Substantiven - für die Berechnung macht das keinen Unterschied.

Muss ich Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer getrennt berechnen?

Nein, es handelt sich um dieselbe Steuer unter zwei Namen - der Rechner berechnet sie einmalig aus deinen Kapitalerträgen, der gewählten Veranlagung und der Kirchensteuer.

Alle Optionen, Formatdetails und Grenzen des Werkzeugs:

Abgeltungssteuer-Rechner

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