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Rechnung erstellen

Erstelle eine Rechnung mit Pflichtangaben nach § 14 UStG, eigenem Logo und optional als ZUGFeRD-E-Rechnung - lokal im Browser, ohne Upload.

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Strukturelle Prüfung als Hilfsfunktion, kein rechtsverbindliches Testat.
Firmenlogo (PNG/JPG, optional)
Kleinunternehmer (§ 19 UStG, kein Steuerausweis)
ZUGFeRD/Factur-X-XML einbetten (E-Rechnung)
Profil
  • BASIC (mit Positionen)
  • BASIC WL (ohne Positionen)

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Wird meine Datei hochgeladen?

Nein. Die Umwandlung läuft komplett in Deinem Browser - Deine Datei verlässt Dein Gerät nie. So ist das nachprüfbar

Kein Upload100% lokal
Inhalte bleiben bei dirkein Zugriff durch Dritte
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Dieses Werkzeug baut eine Rechnung aus deinen Eingaben: Verkaeufer, Kaeufer, Rechnungsnummer, Datum und je Position eine Zeile - genau wie bei den Schwester-Werkzeugen "ZUGFeRD/Factur-X-Rechnung erstellen" und den SEPA-Generatoren. Es orientiert sich an den Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Verkaeufer und Kaeufer, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung der Positionen sowie der anzuwendende Steuersatz. Fehlt eine dieser Angaben, weist ein Hinweisblatt am Ende der PDF ehrlich darauf hin - die Rechnung entsteht trotzdem, es ist eine Selbstprüfung, kein Blocker.

Dein Firmenlogo bleibt lokal: lädst du eins hoch, wird es NUR in deinem Browser in die PDF eingebettet - es wird nie irgendwohin gesendet. Ist "Kleinunternehmer" aktiv (§ 19 UStG), zeigt die Rechnung keine Umsatzsteuer und trägt stattdessen den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis. Die Rechnungsnummer schlaegt das Werkzeug automatisch vor und zaehlt bei jeder erstellten Rechnung weiter - dieser Nummernkreis wird nur lokal in diesem Browser gespeichert (localStorage) und gilt daher pro Gerät/Browser: Nutzt du mehrere Geräte oder löschst du deine Browserdaten, muss der Zaehler manuell abgeglichen werden. Aktivierst du "ZUGFeRD/Factur-X-XML einbetten", entsteht zusätzlich eine echte E-Rechnung: dieselbe CII-XML nach EN 16931, die auch das Schwester-Werkzeug erzeugt, wird direkt in die PDF eingebettet - ganz ohne Server, ganz ohne Upload, ein Unterscheidungsmerkmal, das kaum ein Wettbewerber rein clientseitig anbietet. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen zumindest empfangen können (Wachstumschancengesetz); die Pflicht zum Versenden folgt für die meisten Betriebe gestaffelt bis 2027/2028 - die ZUGFeRD-Option macht diese Rechnung schon heute dafür bereit.

Wichtig und ehrlich: Dieses Werkzeug ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Es prüft die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG nur strukturell (sind die Felder ausgefüllt?) und übernimmt keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit - massgeblich sind das UStG und dein Steuerberater. Kleinbetragsrechnungen (bis 250 EUR, vereinfachte Pflichtangaben nach § 33 UStDV), Gutschriften und innergemeinschaftliche Lieferungen bildet diese Version nicht gesondert ab. Die ZUGFeRD-Einbettung ist strukturell/Beta: die volle strikte PDF/A-3-Konformität lässt sich im Browser nicht abschließend herstellen - prüfe das Ergebnis bei Bedarf mit deiner Rechnungssoftware. Alles läuft vollständig lokal im Browser (reines JavaScript via pdf-lib, kein Server) - deine Geschaeftsdaten und dein Logo verlassen dein Gerät nie.

Technische Daten

Technische Daten
EingabeformateTexteingabe
AusgabeformatPDF
StapelverarbeitungNein
VerarbeitungLokal im Browser (JavaScript)
Datei-UploadKeiner

In 3 Schritten

  1. Rechnungsdaten eingeben - pro Zeile ein Feld (z. B. "Position: Beratung | 2 | 100.00"), optional Logo hochladen.
  2. Auf Erzeugen tippen - die PDF entsteht lokal im Browser.
  3. Rechnung herunterladen (optional inklusive eingebetteter ZUGFeRD-XML).

Grenzen: Dieses Werkzeug ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung: Es prüft die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG (Name/Anschrift von Verkaeufer und Kaeufer, Steuernummer/USt-IdNr., Datum, fortlaufende Rechnungsnummer, Positionen, Steuersatz) nur STRUKTURELL, nicht inhaltlich, und übernimmt dafür keine Gewähr - massgeblich sind das UStG bzw. dein Steuerberater. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV), Gutschriften, innergemeinschaftliche Lieferungen und mehrere Steuersaetze pro Rechnung bildet diese Version nicht ab. Die Rechnungsnummer ist ein lokal in diesem Browser gespeicherter Vorschlag (Nummernkreis gilt pro Gerät/Browser, keine Server-Synchronisation) - bei mehreren Geräten musst du selbst für Luecken-/Dopplungsfreiheit sorgen. Die optionale ZUGFeRD/Factur-X-Einbettung ist strukturell/Beta (strikte PDF/A-3-Konformität im Browser nicht abschließend prüfbar).

Häufige Fragen

Werden meine Rechnungsdaten oder mein Logo hochgeladen?

Nein. Alles läuft vollständig lokal im Browser (pdf-lib, kein Server); weder deine Geschaeftsdaten noch dein Logo verlassen dein Gerät.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Das Tool prüft die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG nur strukturell (sind die Felder ausgefüllt?), nicht inhaltlich. Es ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung - massgeblich ist das UStG bzw. dein Steuerberater.

Was bedeutet "Kleinunternehmer"?

Nach § 19 UStG weisen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus. Aktivierst du die Option, zeigt die Rechnung keine Steuerzeile mehr, sondern den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis - ob du tatsaechlich Kleinunternehmer bist, entscheidest du bzw. dein Finanzamt.

Wie funktioniert der Nummernkreis?

Das Werkzeug schlaegt nach jeder erstellten Rechnung automatisch die naechste Nummer vor. Dieser Zaehler wird NUR lokal in diesem Browser gespeichert (localStorage) - er gilt pro Gerät/Browser und synchronisiert sich nicht mit einem Server oder einem anderen Gerät.

Was ist ZUGFeRD und muss ich es einbetten?

ZUGFeRD/Factur-X bettet die Rechnungsdaten zusätzlich als maschinenlesbare XML (CII nach EN 16931) in die PDF ein, die Buchhaltungssoftware automatisch einlesen kann. Es ist optional - lass die Option aus, entsteht eine normale PDF-Rechnung ohne XML.

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

Die Rechnung wird trotzdem erstellt - am Ende der PDF listet ein Hinweisblatt (nicht Teil der Rechnung), welche der nach § 14 Abs. 4 UStG erwarteten Angaben leer geblieben sind, damit du sie ergaenzen kannst.

Passende Tools

ZUGFeRD erstellen · E-Rechnung prüfen · E-Rechnung anzeigen · SEPA-Lastschrift